Vorsorge · §§ 164 ff., 1814 ff. BGB

Vorsorgevollmacht: Errichten, was zu beachten ist

Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Instrument privater Vorsorge: Wer rechtzeitig eine Vertrauensperson bevollmächtigt, kann eine gerichtliche Betreuung vermeiden – mit allen Eingriffen, die diese bedeuten würde.

Die wichtigsten Punkte
  • Schriftform genügt; notariell bei Grundbuch- und vielen Bankvorgängen.
  • Umfang frei wählbar: Generalvollmacht oder beschränkt auf Lebensbereiche.
  • Gilt grundsätzlich ab Erteilung – sinnvoll mit aufschiebender Bedingung.
  • Sollte über den Tod hinaus gelten (transmortale Vollmacht).
  • Mehrere Bevollmächtigte mit klaren Aufgaben oder Vertretungs­regelungen.
  • Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
  • Jederzeit widerruflich – Original sollte beim Bevollmächtigten sein.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Ohne Vollmacht darf niemand – auch nicht der Ehegatte – ohne Weiteres für Sie handeln. Lediglich seit 2023 gibt es ein ehegattenspezifisches Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für maximal sechs Monate (§ 1358 BGB). Alles andere setzt eine Vollmacht oder eine vom Gericht angeordnete Betreuung voraus.

Form und Inhalt

Schriftform reicht für viele Bereiche. Für Geschäfte mit Grundstücken (Verkauf, Belastung) und bei vielen Banken ist notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nötig. Sinnvolle Bestandteile:

  • Gesundheitssorge (auch freiheitsentziehende Maßnahmen ausdrücklich).
  • Vermögenssorge (Konten, Depots, Versicherungen, Immobilien).
  • Behörden, Renten, Steuern.
  • Aufenthaltsbestimmung, Telekommunikation, digitale Konten.
  • Geltung über den Tod hinaus (transmortal).
Praxistipp

Erstellen Sie die Vollmacht in einer Urkunde mit der Patientenverfügung – aber halten Sie sie inhaltlich getrennt. Beides ergänzt sich, hat aber unterschiedliche Adressaten (Bevollmächtigter vs. Ärzte).

Zentrales Vorsorgeregister

Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ca. 15–22 €). Gerichte und Betreuungsbehörden können dort sofort prüfen, ob eine Vollmacht existiert – wichtig, um Betreuung zu vermeiden.

Häufige Fragen

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?

Nein, schriftliche Form genügt. Bei Immobilien- und vielen Bankgeschäften ist notarielle Beglaubigung/Beurkundung aber faktisch nötig.

Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?

Je nach Vermögen und Umfang: 60–250 € beglaubigt, deutlich mehr beurkundet (nach Reinvermögen).

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit. Den Widerruf am besten schriftlich und nachweisbar; Originalvollmacht zurückfordern.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung enthält Ihre Behandlungswünsche, die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person zur Vertretung.

Zusammenfassung

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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