Steuerrecht · ErbStG

Erbschaftsteuer: Freibeträge, Steuerklassen, Steuersätze

Wer erbt oder Pflichtteil erhält, zahlt in Deutschland Erbschaftsteuer – aber nicht jeder gleich viel. Verwandtschaftsverhältnis und Wert des Erwerbs entscheiden. Mit lebzeitiger Gestaltung lassen sich oft erhebliche Beträge sparen.

Die wichtigsten Punkte
  • Drei Steuerklassen: I (Ehegatten, Kinder), II (Geschwister, Eltern), III (alle übrigen).
  • Persönliche Freibeträge: Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern 100.000 € (bei Erbschaft), Geschwister/Nichten/Neffen 20.000 €.
  • Versorgungsfreibetrag für Ehegatten: 256.000 €, je Kind altersabhängig bis 52.000 €.
  • Steuersätze 7–50 % nach Steuerklasse und Erwerbswert.
  • Familienheim ist steuerfrei bei Eigennutzung (Bedingungen!).
  • Lebzeitige Schenkungen können Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen.
  • Anzeige beim Finanzamt: binnen 3 Monaten nach Kenntnis (§ 30 ErbStG).

Steuerklassen

KlassePersonenFreibetrag
IEhegatte/Lebenspartner500.000 €
IKinder, Stief-/Adoptivkinder400.000 €
IEnkel200.000 €
IEltern bei Erbschaft100.000 €
IIGeschwister, Nichten/Neffen, Eltern bei Schenkung, Schwiegerkinder20.000 €
IIIAlle übrigen (Lebensgefährten, Freunde)20.000 €

Steuersätze

Anwendung auf den steuerpflichtigen Erwerb (= Erwerb minus Freibetrag):

Steuerpfl. Erwerb bisKl. IKl. IIKl. III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1 · Kind erbt 500.000 €

Erwerb 500.000 € minus Freibetrag 400.000 € = 100.000 € steuerpflichtig. Steuersatz Kl. I = 11 % → 11.000 € Steuer.

Beispiel 2 · Neffe erbt 200.000 €

Erwerb 200.000 € minus Freibetrag 20.000 € = 180.000 € steuerpflichtig. Steuersatz Kl. II = 20 % → 36.000 € Steuer.

Steuerbefreiung Familienheim

Das vom Erblasser bis zum Tod selbstgenutzte Familienheim ist für Ehegatten unbegrenzt steuerfrei, für Kinder bis 200 m² Wohnfläche – Voraussetzung: zehnjährige Selbstnutzung durch den Erwerber (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und c ErbStG).

Praxistipp

Lebzeitige Schenkungen nutzen Freibeträge alle 10 Jahre erneut. Wer rechtzeitig plant, kann erhebliche Beträge steuerfrei übertragen – etwa stufenweise Übertragungen auf Kinder und Enkel.

Häufige Fragen

Muss der Pflichtteil versteuert werden?

Ja, mit Geltendmachung wird der Pflichtteil steuerpflichtig (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Wer den Pflichtteil nicht geltend macht, löst keine Steuer aus.

Wann ist die Erbschaftsteuer fällig?

Mit Bescheid des Finanzamts. Der Erwerb ist binnen 3 Monaten nach Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG).

Wie kann ich Erbschaftsteuer sparen?

Durch lebzeitige Schenkungen (Freibeträge alle 10 Jahre), Nutzung der Familienheim-Befreiung, Kettenschenkung über Ehegatten, Niessbrauchsgestaltungen.

Sind Lebensversicherungen erbschaftsteuerpflichtig?

Eine Lebensversicherung mit Bezugsberechtigung fällt nicht in den Nachlass, ist aber als Erwerb von Todes wegen erbschaftsteuerpflichtig.

Zusammenfassung

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com · Zum Profil

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com