FAQ · Pflichtteil

Muss der Pflichtteil versteuert werden?

Ausführliche Erklärung

Wer den Pflichtteil bewusst nicht geltend macht, löst keine Erbschaftsteuer aus. Mit Geltendmachung entsteht die Steuer. Es gelten die normalen Freibeträge: 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehegatten.

Stundungs- oder Ratenzahlung sind unter Voraussetzungen möglich (§ 28 ErbStG).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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