FAQ · Pflichtteil

Wann verjährt der Pflichtteil?

Ausführliche Erklärung

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte sowohl vom Erbfall als auch von der ihn enterbenden Verfügung Kenntnis erlangt hat.

Beispiel

Erbfall: 12.03.2024. Kenntnis vom Testament: Mai 2024. Verjährungsbeginn: 31.12.2024. Verjährung: 31.12.2027.

Unabhängig von Kenntnis verjährt der Anspruch nach 30 Jahren ab Erbfall (§ 199 Abs. 3a BGB).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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