Glossar Erbrecht

Familienheim

Definition
Familienheim

Die vom Erblasser bis zum Tod selbstgenutzte Wohnung oder Haus, deren steuerfreier Erwerb durch Ehegatten oder Kinder unter Bedingungen möglich ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG).

Erklärung

Voraussetzung: Selbstnutzung durch den Erwerber für mindestens zehn Jahre. Für Ehegatten gilt keine Wohnflächenbegrenzung, für Kinder maximal 200 m² Wohnfläche.

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A. Eckhard Harbs

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