Nachfolgeplanung: strategisch übertragen
Wer größeres Vermögen, ein Unternehmen oder eine Patchwork-Familie hat, sollte Nachfolge planen statt sie geschehen zu lassen. Gute Planung verbindet Familienzusammenhalt, Steueroptimierung und Liquiditätssicherung.
- Strategisch statt reaktiv – frühe Planung schafft Optionen.
- Vorweggenommene Erbfolge nutzt Freibeträge alle 10 Jahre.
- Familienpool (KG/GbR) bündelt Vermögen mit Stimm- und Ertragsrechten.
- Stiftungen für besonderen Zweck oder Vermögensschutz.
- Unternehmensnachfolge: Anteilsübertragung, Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG).
- Liquiditätsplanung für Pflichtteilsfälle.
- Nichtrechtliche Themen: Familienverfassung, Notfallkoffer, digitale Nachlass.
Bausteine der Nachfolgeplanung
- Bestandsaufnahme: Vermögensübersicht, familiäre Situation, Werte.
- Zielklärung: Wer soll was wann erhalten? Was bleibt zusammen?
- Testament / Erbvertrag: Verteilungsregelung.
- Vorweggenommene Erbfolge: lebzeitige Schenkungen unter Vorbehalten (Nießbrauch, Rückforderung, Wohnrecht).
- Pflichtteilsverzicht der Bedachten gegen Ausgleich.
- Steuerplanung: Freibeträge, Familienheim, Betriebsvermögen.
- Vollmachten und Patientenverfügung: Liquiditätssicherung zu Lebzeiten.
Unternehmer aus Norderstedt (60), zwei Kinder, eines im Unternehmen aktiv. Plan: Anteilsübertragung an aktives Kind mit Verschonungsregelung, Pflichtteilsverzicht des anderen Kindes gegen Ausgleichszahlung über 5 Jahre, parallel notarielles Testament mit Reststrukturierung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Spätestens ab Mitte 50, bei Unternehmensvermögen oder Patchwork früher. Lebzeitige Schenkungen entfalten Freibetragsvorteile alle 10 Jahre.
Was kostet eine Nachfolgeplanung?
Stark abhängig von Vermögen und Komplexität. Für Konzept und Verträge typischerweise mehrere Tausend Euro – meist ein Bruchteil des steueroptimierenden Effekts.
Was ist vorweggenommene Erbfolge?
Lebzeitige Übertragung von Vermögen mit Rücksicht auf die spätere Erbfolge, häufig unter Nießbrauchs- oder Rückforderungsvorbehalten.
Zusammenfassung
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