Glossar Erbrecht

Vorweggenommene Erbfolge

Definition
Vorweggenommene Erbfolge

Lebzeitige Übertragung von Vermögen unter Berücksichtigung der späteren Erbfolge, häufig unter Nießbrauchs- oder Rückforderungsvorbehalten.

Erklärung

Vorteile: Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge alle 10 Jahre, Reduzierung des Nachlasses, frühzeitige Übergabe an die nächste Generation. Risiken: Verlust der Verfügungsmacht, Rückforderung bei Notlagen prüfen.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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