Glossar Erbrecht

Generalvollmacht

Definition
Generalvollmacht

Umfassende Vollmacht zur Vertretung in allen rechtlich zulässigen Angelegenheiten – im Vorsorgefall häufig kombiniert mit Vorsorgevollmacht.

Erklärung

Die Generalvollmacht sollte transmortal (über den Tod hinaus) und für Bank- und Immobiliengeschäfte notariell beglaubigt sein.

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Yasemin Ekici

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