Glossar Erbrecht

Rechtliche Betreuung

Definition
Rechtliche Betreuung

Die durch das Betreuungsgericht angeordnete Vertretung einer geschäftsunfähigen oder eingeschränkt geschäftsfähigen Person – nur soweit erforderlich.

Erklärung

Eine wirksame Vorsorgevollmacht verhindert die Anordnung einer Betreuung (§ 1814 Abs. 3 BGB). Bei fehlender oder unzureichender Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer, häufig einen nahen Angehörigen oder Berufsbetreuer.

Es berät Sie gerne
Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com