FAQ · Vorsorgevollmacht

Akzeptieren Ärzte und Pflegeeinrichtungen meine Vollmacht?

Ausführliche Erklärung

Empfehlung: Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung kombinieren. Die Vollmacht regelt das „Wer“, die Patientenverfügung das „Was“.

Im Notfall: Vollmacht bei sich tragen oder im Notfallausweis vermerken.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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