FAQ · Patientenverfügung

Was sagt der BGH zur Patientenverfügung?

Ausführliche Erklärung

Konsequenz: Wer früher schwammig formulierte Patientenverfügungen unterzeichnet hat, sollte sie überarbeiten lassen. Andernfalls droht Streit zwischen Bevollmächtigtem, Arzt und Betreuungsgericht.

Konkretisierte Aspekte: Bewusstseinslage, Krankheitsstadium, gewünschte oder abgelehnte konkrete Maßnahmen (Beatmung, Ernährung, Reanimation, Antibiotika etc.).

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

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Rechtsanwältin · Zertifizierte Mediatorin (DACH).

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