FAQ · Pflichtteil

Wird Pflegeleistung auf den Pflichtteil angerechnet?

Ausführliche Erklärung

Pflegende Kinder können von der Erbengemeinschaft eine Ausgleichszahlung verlangen, die ihrem Erbteil hinzugerechnet wird. Der Pflichtteilsberechtigte bleibt davon unberührt – sein Anspruch wird nicht gemindert.

Bei Anrechnung auf das Pflichtteil-Auslösungssoll: nur wenn der Erblasser die Pflegeleistung im Testament ausdrücklich als anrechnungspflichtig erklärt hat.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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