FAQ · Pflichtteil
Wird Pflegeleistung auf den Pflichtteil angerechnet?
Ausführliche Erklärung
Pflegende Kinder können von der Erbengemeinschaft eine Ausgleichszahlung verlangen, die ihrem Erbteil hinzugerechnet wird. Der Pflichtteilsberechtigte bleibt davon unberührt – sein Anspruch wird nicht gemindert.
Bei Anrechnung auf das Pflichtteil-Auslösungssoll: nur wenn der Erblasser die Pflegeleistung im Testament ausdrücklich als anrechnungspflichtig erklärt hat.
Persönlicher Ansprechpartner
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