FAQ · Erbengemeinschaft

Wird Pflegeleistung bei der Erbauseinandersetzung berücksichtigt?

Ausführliche Erklärung

Die Höhe richtet sich nach Pflegeumfang und Dauer; üblich sind Sätze nach Pflegestufe × Stundenlohn ortsüblicher Pflege. Dokumentation der Pflegeleistungen ist entscheidend.

Anwendbar nur unter Abkömmlingen – Ehegatten und nicht-Abkömmlinge sind ausgeschlossen.

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

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