FAQ · Pflichtteil

Was ist die Ausgleichung beim Pflichtteil?

Ausführliche Erklärung

Beispiel: Ein Kind erhielt zu Lebzeiten 100.000 € als Aussteuer (ausgleichungspflichtig). Bei der Pflichtteilsberechnung der Geschwister wird dieser Betrag dem Nachlasswert fiktiv hinzugerechnet und vom Pflichtteil des begünstigten Kindes abgezogen.

Die Anordnung der Ausgleichungspflicht ist eine wichtige Gestaltungsoption für Erblasser mit mehreren Abkömmlingen.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com