FAQ · Pflichtteil

Können Eltern einen Pflichtteil fordern?

Ausführliche Erklärung

Eltern sind nachrangig pflichtteilsberechtigt: Solange Abkömmlinge des Erblassers leben, sind die Eltern vom Pflichtteil ausgeschlossen. Stirbt ein kinderloser Erblasser, der seine Eltern enterbt, können diese den Pflichtteil verlangen.

Sind beide Eltern noch am Leben und kein Ehegatte vorhanden, beträgt der Pflichtteil je Elternteil 1/4. Lebt ein Ehegatte im Zugewinn, beträgt der Pflichtteil der Eltern je 1/8.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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