FAQ · Pflichtteil
Können Enkel einen Pflichtteil verlangen?
Ausführliche Erklärung
Nach § 2309 BGB rücken Enkel nur dann an die Stelle des verstorbenen Kindes nach, wenn dieses selbst pflichtteilsberechtigt gewesen wäre. Die Quote des Enkels richtet sich dann nach der Quote, die das Elternteil gehabt hätte – ggf. geteilt mit Geschwistern.
Beispiel: Großvater hinterlässt ein lebendes Kind und zwei Enkel von einer vorverstorbenen Tochter. Die Enkel teilen sich die Pflichtteilsquote ihrer Mutter zu gleichen Teilen.
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