FAQ · Erbengemeinschaft

Welche Pflichten habe ich als Miterbe?

Ausführliche Erklärung

Wer im Besitz von Nachlassgegenständen ist, schuldet den Mit-Erben Auskunft. Wer Erträge erzielt, muss anteilig auskehren. Wer Nachlasskonten allein abräumt, macht sich gegenüber den anderen schadensersatzpflichtig.

Haftung für Erblasserschulden: zunächst gesamtschuldnerisch, ggf. durch Nachlassverwaltung oder -insolvenz beschränkbar.

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

Dr. Anna Niehoff-von Georg

Rechtsanwältin · Zertifizierte Mediatorin (DACH).

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