FAQ · Erbengemeinschaft
Welche Pflichten habe ich als Miterbe?
Ausführliche Erklärung
Wer im Besitz von Nachlassgegenständen ist, schuldet den Mit-Erben Auskunft. Wer Erträge erzielt, muss anteilig auskehren. Wer Nachlasskonten allein abräumt, macht sich gegenüber den anderen schadensersatzpflichtig.
Haftung für Erblasserschulden: zunächst gesamtschuldnerisch, ggf. durch Nachlassverwaltung oder -insolvenz beschränkbar.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
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