FAQ · Nachlass

Wie hafte ich für Nachlassverbindlichkeiten?

Ausführliche Erklärung

Bis zur Teilung des Nachlasses können Gläubiger nur in den Nachlass vollstrecken (§ 2059 BGB). Nach Teilung haftet jeder Miterbe quotal mit Eigenvermögen.

Beschränkung auf den Nachlass schützt das eigene Vermögen – das Verfahren kostet aber Zeit und Geld. Bei klar überschuldetem Nachlass besser ausschlagen.

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Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

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