FAQ · Erbengemeinschaft

Habe ich allein Zugriff auf das Erbkonto?

Ausführliche Erklärung

Wer als Mit-Erbe allein über das Konto verfügt, haftet den anderen für unrechtmäßige Abhebungen. Banken sperren häufig automatisch, sobald der Tod bekannt wird.

Praktisch: Gemeinsame Vollmacht oder gemeinschaftliches Bankkonto einrichten, ggf. einen Miterben bevollmächtigen mit Zustimmung aller.

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

Dr. Anna Niehoff-von Georg

Rechtsanwältin · Zertifizierte Mediatorin (DACH).

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