FAQ · Erbschein

Brauche ich einen Erbschein?

Ausführliche Erklärung

Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die den Erben legitimiert. Antragsberechtigt sind die Erben. Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG): bei 500.000 € rund 1.870 € (für Antrag und Erteilung).

Verzichten kann man häufig: bei notariellem Testament, in einigen Bankenfällen bei kleinen Konten, bei Erbnachweis durch andere Urkunden.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com