FAQ · Erbengemeinschaft

Welche Rechte habe ich als Miterbe?

Ausführliche Erklärung

Konkret: Stimmrecht in der Verwaltung nach Quote, Recht auf Einsicht in Konten und Verzeichnisse, anteilige Mieteinnahmen oder Zinsen, und das jederzeitige Auseinandersetzungsverlangen. Ein Vorkaufsrecht besteht beim Verkauf eines fremden Anteils.

Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung: Mehrheit kann entscheiden, Notmaßnahmen darf jeder allein ergreifen.

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

Dr. Anna Niehoff-von Georg

Rechtsanwältin · Zertifizierte Mediatorin (DACH).

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