FAQ · Erbengemeinschaft

Kann ich meinen Erbanteil verkaufen?

Ausführliche Erklärung

Verkauft werden kann nur der Gesamtanteil an der Erbengemeinschaft – nicht einzelne Nachlassgegenstände. Die Übertragung erfolgt notariell (§ 2033 Abs. 1 BGB).

Den Miterben muss der Verkaufsvertrag mitgeteilt werden. Sie haben dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben (§ 2034 BGB).

Die Verkaufspreise liegen häufig unter dem rechnerischen Wert des Anteils – wegen mangelnder Marktgängigkeit und absehbarer Konflikte.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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