FAQ · Pflichtteil

Bekomme ich Zinsen auf den Pflichtteil?

Ausführliche Erklärung

Verzugszinsen entstehen frühestens mit Mahnung oder ab Klageerhebung. Wer den Pflichtteil sofort verzinslich anlegen will, sollte den Erben formell zur Zahlung auffordern.

Bei Stundung gilt der gesetzliche Zinssatz nach § 247 BGB (aktuell deutlich niedriger als der Verzugszins).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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