FAQ · Pflichtteil
Kann der Pflichtteil gestundet werden?
Ausführliche Erklärung
Die Stundung wird vom Pflichtteilsberechtigten in der Regel nicht freiwillig gewährt; sie muss notfalls gerichtlich erstritten werden. Während der Stundung sind Zinsen zu zahlen (gesetzlicher Zinssatz § 247 BGB).
Praxisfall: Erbin lebt mit Kindern im Familienheim, einziger Vermögenswert. Der Pflichtteil des Bruders kann im Einzelfall gestreckt werden, wenn er nicht selbst auf Liquidität angewiesen ist; die Dauer richtet sich nach den konkreten Umständen.
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