FAQ · Pflichtteil

Wie wird eine Immobilie für den Pflichtteil bewertet?

Ausführliche Erklärung

Bei Streit über den Wert kann der Pflichtteilsberechtigte ein Wertgutachten verlangen, dessen Kosten der Nachlass trägt (§ 2314 Abs. 2 BGB). Im Streitfall wird häufig ein vom Gericht bestellter Sachverständiger eingesetzt.

Beweissicher ist ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV. Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren – je nach Objektart. Ergebnis: konkrete Wertgrundlage für die Pflichtteilsberechnung.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com