FAQ · Erbengemeinschaft

Was passiert mit der Immobilie in einer Erbengemeinschaft?

Ausführliche Erklärung

Optionen

  1. Einvernehmlicher Verkauf – der saubere Weg.
  2. Übernahme durch einen Miterben gegen Ausgleichszahlung.
  3. Teilungsversteigerung – wenn keine Einigung erzielt wird (Wertverlust 20–30 %).
  4. Vermietung – ordnungsgemäße Verwaltung mit Mehrheitsentscheid.

Im Vorfeld empfehlenswert: Mediation oder anwaltliche Begleitung.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com