FAQ · Pflichtteil

Kann ich den Pflichtteil per Mahnverfahren einfordern?

Ausführliche Erklärung

Sinnvoll ist das Mahnverfahren, wenn der Erbe einen vom Pflichtteilsberechtigten errechneten Betrag dem Grunde nach anerkannt hat, aber nicht zahlt. Dann kann ein Vollstreckungstitel kostengünstig erlangt werden.

Bei Widerspruch des Erben wird das Verfahren in das normale streitige Verfahren übergeleitet (§ 696 ZPO).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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