FAQ · Pflichtteil
Was passiert mit dem Pflichtteil in der Privatinsolvenz?
Ausführliche Erklärung
Praktisch: Wer in Insolvenz ist, sollte den Pflichtteil nicht „freiwillig“ durchsetzen – sonst geht alles in die Masse. Häufig bleibt der Anspruch ungeltend gemacht, bis nach Restschuldbefreiung wieder Handlungsspielraum besteht (Verjährung beachten).
Beratung durch spezialisierte Anwälte ist hier essenziell – Fehlentscheidungen kosten den gesamten Pflichtteil.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
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