FAQ · Pflichtteil

Was passiert mit dem Pflichtteil in der Privatinsolvenz?

Ausführliche Erklärung

Praktisch: Wer in Insolvenz ist, sollte den Pflichtteil nicht „freiwillig“ durchsetzen – sonst geht alles in die Masse. Häufig bleibt der Anspruch ungeltend gemacht, bis nach Restschuldbefreiung wieder Handlungsspielraum besteht (Verjährung beachten).

Beratung durch spezialisierte Anwälte ist hier essenziell – Fehlentscheidungen kosten den gesamten Pflichtteil.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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