FAQ · Pflichtteil

Kann ich nach Ausschlagung der Erbschaft den Pflichtteil verlangen?

Ausführliche Erklärung

Wer Vollerbe ist und ausschlägt, verzichtet endgültig auf alles. Wer aber als beschränkter Erbe eingesetzt wurde, darf ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen – häufig wirtschaftlich attraktiver.

Die Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung: Wert der Erbschaft mit Beschränkungen gegen den frei verfügbaren Pflichtteilsbetrag.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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