FAQ · Nachlass
Wie schlage ich eine Erbschaft aus?
Ausführliche Erklärung
Die Frist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und Berufungsgrund. Bei Auslandswohnsitz: 6 Monate. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt abgegeben werden – beim Nachlassgericht oder Notar.
Wer ausschlägt, gilt als nie berufen. Nachfolger ist die nächste Person nach gesetzlicher oder testamentarischer Reihenfolge. Bei Pflichtteilsberechtigten gilt: Wer als Erbe ausschlägt, behält den Pflichtteil nicht automatisch – Sonderregelungen prüfen.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
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