FAQ · Nachlass

Wie schlage ich eine Erbschaft aus?

Ausführliche Erklärung

Die Frist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und Berufungsgrund. Bei Auslandswohnsitz: 6 Monate. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt abgegeben werden – beim Nachlassgericht oder Notar.

Wer ausschlägt, gilt als nie berufen. Nachfolger ist die nächste Person nach gesetzlicher oder testamentarischer Reihenfolge. Bei Pflichtteilsberechtigten gilt: Wer als Erbe ausschlägt, behält den Pflichtteil nicht automatisch – Sonderregelungen prüfen.

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Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

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