FAQ · Pflichtteil

Wirkt die Schenkung an einen Pflegenden pflichtteilsergänzend?

Ausführliche Erklärung

Hier zeigt sich die Trennlinie zwischen Anstandsschenkung und ausgleichungspflichtiger Zuwendung. Pflegeleistung kann monatlich bewertet werden (Pflegestufe + Stundenlohn). Übersteigt die Schenkung die Pflegeleistung deutlich, liegt insoweit Pflichtteilsergänzung vor.

Dokumentation der Pflege ist entscheidend: ohne Belege wird häufig die volle Schenkung als ergänzungspflichtig angesehen.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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