FAQ · Erbschaftsteuer

Gibt es eine Befreiung für Hausrat?

Ausführliche Erklärung

Die Freibeträge sind separat zu den persönlichen Freibeträgen anzuwenden. Sie decken den durchschnittlichen Haushaltswert vollständig ab.

Wertvollere Einzelstücke (Sammlungen, Kunst) sind ggf. separat zu bewerten und im persönlichen Freibetrag zu berücksichtigen.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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