FAQ · Pflichtteil
Gehört der Hausrat zum Pflichtteil?
Ausführliche Erklärung
Im Pflichtteilsverzeichnis müssen Hausratsgegenstände nicht einzeln aufgelistet werden – eine zusammenfassende Wertschätzung genügt. Bei Wertgegenständen (Kunst, Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen) ist eine Einzelaufstellung mit Bewertung erforderlich.
Praxistipp: Für den Hausrat eines durchschnittlichen Haushalts wird üblicherweise ein Pauschalwert von 5.000–15.000 € angesetzt. Streit lohnt sich meist nur bei Sammlerstücken.
Persönlicher Ansprechpartner
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040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
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