FAQ · Pflichtteil

Gehört der Hausrat zum Pflichtteil?

Ausführliche Erklärung

Im Pflichtteilsverzeichnis müssen Hausratsgegenstände nicht einzeln aufgelistet werden – eine zusammenfassende Wertschätzung genügt. Bei Wertgegenständen (Kunst, Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen) ist eine Einzelaufstellung mit Bewertung erforderlich.

Praxistipp: Für den Hausrat eines durchschnittlichen Haushalts wird üblicherweise ein Pauschalwert von 5.000–15.000 € angesetzt. Streit lohnt sich meist nur bei Sammlerstücken.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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