FAQ · Erbschaftsteuer
Wie hoch ist der Freibetrag der Kinder?
Ausführliche Erklärung
Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Elternteil. Bei zwei lebenden Eltern und einem Kind: 400.000 € beim Tod der Mutter, weitere 400.000 € beim Tod des Vaters.
Die Freibeträge können alle 10 Jahre erneut für Schenkungen genutzt werden – Schenkungs-Strategie über mehrere Jahrzehnte gibt erheblichen Spielraum.
Persönlicher Ansprechpartner
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0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
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