FAQ · Vorsorgevollmacht

Gilt die Vorsorgevollmacht auch im Ausland?

Ausführliche Erklärung

Tipp: Bei Auslandsvermögen oder häufigen Auslandsaufenthalten neben der deutschen Vorsorgevollmacht auch eine vergleichbare Erklärung des Ziellandes (z. B. Power of Attorney) errichten.

Notarielle Form erleichtert die Anerkennung enorm.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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