FAQ · Testament

Wie widerrufe ich ein Testament?

Ausführliche Erklärung

Notarielle Testamente werden nicht durch bloße Rücknahme widerrufen, sondern nur durch neue notarielle Erklärung. Wer ein eigenhändiges Testament aus der Verwahrung herausnimmt, widerruft es damit konkludent.

Praxistipp: Den Widerruf immer schriftlich dokumentieren und unmissverständlich formulieren – „Hiermit widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen“.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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