FAQ · Testament
Wie widerrufe ich ein Testament?
Ausführliche Erklärung
Notarielle Testamente werden nicht durch bloße Rücknahme widerrufen, sondern nur durch neue notarielle Erklärung. Wer ein eigenhändiges Testament aus der Verwahrung herausnimmt, widerruft es damit konkludent.
Praxistipp: Den Widerruf immer schriftlich dokumentieren und unmissverständlich formulieren – „Hiermit widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen“.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
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