FAQ · Testament
Wie wird ein Testament wirksam vernichtet?
Ausführliche Erklärung
Achtung: Vernichtung durch einen Dritten ohne Wissen oder Wollen des Erblassers ist keine wirksame Aufhebung; das Testament gilt fort, wenn sein Inhalt nachweisbar ist.
Klarheit schaffen: Wer ein altes Testament dauerhaft beseitigen will, vernichtet es selbst und dokumentiert das, oder errichtet ein neues mit ausdrücklichem Widerruf.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
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