FAQ · Testament

Können Pflegekräfte als Erben eingesetzt werden?

Ausführliche Erklärung

Anders bei ambulanten Pflegekräften oder selbstständigen Pflegepersonen: Hier sind Zuwendungen grundsätzlich zulässig, können aber sittenwidrig sein, wenn sie Familienangehörige grob übergehen.

Die Beweislast für Sittenwidrigkeit trägt der Anfechtende. Die Hürde ist hoch.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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