FAQ · Testament
Was kostet die Hinterlegung beim Nachlassgericht?
Ausführliche Erklärung
Bei notariellen Testamenten ist die Hinterlegung zwingend und in den Notargebühren enthalten. Bei eigenhändigen Testamenten ist die Hinterlegung freiwillig, aber dringend empfohlen.
Das Testament wird im versiegelten Umschlag im Tresor des Amtsgerichts verwahrt; nur der Erblasser kann es zurückfordern (Rückgabe gilt rechtlich als Widerruf eigenhändiger Testamente).
Persönlicher Ansprechpartner
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