FAQ · Testament

Was kostet die Hinterlegung beim Nachlassgericht?

Ausführliche Erklärung

Bei notariellen Testamenten ist die Hinterlegung zwingend und in den Notargebühren enthalten. Bei eigenhändigen Testamenten ist die Hinterlegung freiwillig, aber dringend empfohlen.

Das Testament wird im versiegelten Umschlag im Tresor des Amtsgerichts verwahrt; nur der Erblasser kann es zurückfordern (Rückgabe gilt rechtlich als Widerruf eigenhändiger Testamente).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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