FAQ · Pflichtteil
Sind Anstandsschenkungen pflichtteilsergänzungspflichtig?
Ausführliche Erklärung
Wertgrenze: Was als „üblich“ gilt, hängt vom Vermögen ab. Bei wohlhabenden Erblassern können auch fünfstellige Geschenke angemessen sein, bei Durchschnittsvermögen liegt die Schwelle deutlich niedriger.
Die Beweislast für die „Anstandsschenkung“ trägt der beschenkte Erbe – Belege und Anlässe sollten dokumentiert werden.
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