FAQ · Pflichtteil

Wie wirkt die Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament?

Ausführliche Erklärung

Praxisbeispiel: Vater verstirbt zuerst, Mutter ist Alleinerbin. Kind A verlangt den Pflichtteil und erhält z. B. 100.000 €. Beim späteren Tod der Mutter erhält A nur den Pflichtteil – nicht den vollen Erbteil von z. B. 400.000 €. Wirtschaftlicher Nachteil häufig erheblich.

Varianten: Jastrow'sche Klausel (zusätzliches Vermächtnis an die anderen Geschwister) verstärkt den Anreiz noch.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com