FAQ · Testament
Kann ein Berliner Testament geändert werden?
Ausführliche Erklärung
Zu Lebzeiten ist der Widerruf möglich durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem Ehegatten. Nach dem Tod des Erstversterbenden gilt:
- Wechselbezügliche Verfügungen: nicht mehr abänderbar.
- Nicht-wechselbezügliche Verfügungen: können abgeändert werden (z. B. einseitige Vermächtnisse).
Die wechselbezügliche Natur ist nicht immer eindeutig – im Streitfall hilft eine fachanwaltliche Auslegung.
Persönlicher Ansprechpartner
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0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
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