FAQ · Pflichtteil

Hat der geschiedene Ehegatte Pflichtteilsansprüche?

Ausführliche Erklärung

Aus dem ehemaligen Verhältnis können aber andere Ansprüche fortbestehen: nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Diese sind keine Pflichtteilsansprüche, sondern eigenständige Forderungen.

Wer zu Lebzeiten zugunsten des geschiedenen Partners testieren will, kann das – ohne dass sich daraus Pflichtteilsansprüche der späteren Erben ergeben.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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