FAQ · Pflichtteil
Hat der geschiedene Ehegatte Pflichtteilsansprüche?
Ausführliche Erklärung
Aus dem ehemaligen Verhältnis können aber andere Ansprüche fortbestehen: nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Diese sind keine Pflichtteilsansprüche, sondern eigenständige Forderungen.
Wer zu Lebzeiten zugunsten des geschiedenen Partners testieren will, kann das – ohne dass sich daraus Pflichtteilsansprüche der späteren Erben ergeben.
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