FAQ · Pflichtteil
Wie hoch ist der Pflichtteil des Ehegatten?
Ausführliche Erklärung
Die Höhe hängt vom Güterstand und davon ab, wer sonst noch erbberechtigt wäre. In Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil pauschal um 1/4 – der Pflichtteil ist die Hälfte davon.
Beispiele: neben 1 Kind = Pflichtteil 1/4; neben 2 Kindern = 1/4; neben Eltern = 3/8. Bei Gütertrennung entfällt der pauschale Zugewinnausgleich – der Pflichtteil ist meist niedriger.
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