FAQ · Pflichtteil

Wer trägt die Anwaltskosten beim Pflichtteilsstreit?

Ausführliche Erklärung

Bei der außergerichtlichen Geltendmachung empfiehlt sich eine Honorarvereinbarung. Streitwert ist der bezifferte Pflichtteilsanspruch; bei 250.000 € Pflichtteil betragen die einfachen RVG-Anwaltskosten in der ersten Instanz etwa 7.300 €.

Die Kosten der Auskunft und Wertermittlung nach § 2314 BGB trägt der Nachlass – also wirtschaftlich auch der Pflichtteilsberechtigte über die Quote.

Es berät Sie gerne
A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com