FAQ · Patientenverfügung
Wie widerrufe ich eine Patientenverfügung?
Ausführliche Erklärung
Tipp: Beim Widerruf der schriftlichen Verfügung Original vernichten oder ausdrücklich neuer Wortlaut. Bei zwischenzeitigem Verlust der Einwilligungsfähigkeit kommt es auf Anhaltspunkte für den Willen an.
Schriftliche Bestätigung des aktuellen Inhalts (alle 1–2 Jahre) wird empfohlen.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
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