FAQ · Nachlass

Was passiert mit der Mietwohnung nach dem Tod?

Ausführliche Erklärung

Wenn niemand mitbewohnt, geht der Mietvertrag auf die Erben über (§ 564 BGB). Beide Seiten – Vermieter und Erbe – können binnen Monatsfrist mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen.

Praktisch: Frühzeitig mit dem Vermieter sprechen, Übergabe vereinbaren, Wohnung räumen.

Es berät Sie gerne
Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com