FAQ · Nachlass

Kann ich die Grabpflege als Auflage anordnen?

Ausführliche Erklärung

Praktisch häufig konkretisiert: für welchen Zeitraum (Liegezeit), in welchem Umfang, ggf. mit Mittelausstattung. Bei vernachlässigter Pflege droht ein Verlust des Erbteils (§ 2196 BGB).

Alternative: Friedhofsgärtnerei beauftragen oder Dauerpflege-Vertrag abschließen, finanziert aus dem Nachlass.

Es berät Sie gerne
Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com