Glossar Erbrecht
Auflage
Definition
Auflage
Eine letztwillige Anordnung, die einen Bedachten zu einer Leistung verpflichtet, ohne dass jemand einen klagbaren Anspruch darauf hat (§ 1940 BGB).
Erklärung
Anders als beim Vermächtnis hat niemand einen direkten Anspruch auf Erfüllung der Auflage. Das Nachlassgericht und ein eventueller Testamentsvollstrecker können sie aber durchsetzen (§ 2194 BGB). Bei Nichterfüllung kann der Bedachte den Anteil verlieren (§ 2196 BGB).
Typische Auflagen: Grabpflege, Versorgung eines Haustieres, Spende an einen gemeinnützigen Verein, Erhalt einer Sammlung.