FAQ · Gesetzliche Erbfolge

Erbt der getrennt lebende Partner?

Ausführliche Erklärung

Erst mit Einreichung des Scheidungsantrags und Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen entfällt das Erbrecht des Ehegatten (§ 1933 BGB).

Wer in Trennung getrennt testieren will, muss aktiv handeln: neues Testament errichten, das den getrenntlebenden Ehegatten ausschließt.

Es berät Sie gerne
Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com